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Letzter Daten-update: 15. Oktober 2024
Der deutsche „Vereins-Dschungel“ ist relativ dicht, fast undurchdringlich. Es scheint, dass es kein Genre gibt das nicht durch einen eigenen Verein oder Club vertreten wird. (Im April 2022 finden sich deutschlandweit 615.759 Eintragungen im Vereinsregister, davon 86.355 in Hessen. [Quelle: Statistisches Bundesamt]). Unberücksichtigt sind dabei die zahlreichen nicht eingetragenen Klubs und Interessengemeinschaften die ihrem individuellen Engagement nachgehen. Doch auch zu Großvaters und Urgroßvaters Zeiten etablierten sich – neben den allgemein üblichen Vereinen – oftmals recht kuriose Bünde und Vereinigungen. In Preußen wurden Privatvereine folgendermaßen amtlich systematisiert: Geselligkeits- und Vergnügungs-Vereine; Gesang-, Musik-, Theater- und Lese-Vereine; Krieger-, Militär- und Marine-Vereine; Turn-, Athleten-, Schützen-, Radfahrer-, Ruder- und Sport-Vereine; Kegel-, Schach-, Skat-, Lotterie- und sonstige Spiel-Vereine; Studentenverbindungen.Die Industrialisierung und Verstädterung im 19. Jahrhundert wandelte nicht nur die Gesellschaft, sie belebte auch das Vereinswesen. Neu entstandene Vereine kümmerten sich um die Aufgaben, die der Staat nicht erfüllte. Es gründeten sich Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie und Deutsches Rotes Kreuz, etc. Aber auch Frauenvereine, die sich der Krankenpflege und der Unterstützung Bedürftiger annahmen.
Feuer, Segen und Fluch des Menschen. Im Brandfall half man sich im eigenen Interesse gegenseitig um die Gefahr einzudämmen bzw. abzuwehren. Landesherrschaftliche Edikte versuchten durch Anweisungen und Vorschriften Einsätze zu lenken. Bereits vor der Entstehung des Fürstentums Nassau Usingen durch Walrad finden sich in der Region Verordnungen zum Feuerschutz (1650).
Bis in die 1840er Jahre war das Löschwesen im Herzogtum Nassau – wie überall in Deutschland – eher unzureichend organisiert.1 Insbesondere in Großstädten war es im Brandfall so gut wie unmöglich, einer großen Zahl unausgebildeter, schlecht ausgerüsteter Männer, die zudem oft unwillig und undiszipliniert waren, eine effektive Brandbekämpfung zuzumuten. Im Usinger Land hatte es in der Vergangenheit einige Großbrände gegeben, so in Wehrheim 1560 und 1682, in Usingen 1635 und 1692, in Dorfweil 1773 und 1797, in Anspach sowie in Kransberg im Jahre 1814. Für das Jahr 1798 ist eine Löschhilfe u.a. der Mauloffer, Finsternthaler und Altweilnauer Bürger bei einem Brand in Camberg verbürgt.2
Zwar hatte Nassau-Usingen bereits 1750 als erstes nassauisches Land eine Feuerlöschordnung, doch es fehlte dem damaligen unter Gemeindeaufsicht stehenden Pflicht-Feuerlöschwesen schlichtweg an Ausbildung und Engagement. „Die Bürger sollen Bedacht nehmen, unter sich kirchspielweise Hauptspritzen und Handspritzen auf ihre Kosten anzuschaffen“.
Im November 1826 trat im Herzogtum Nassau die „Allgemeine Feuerlöschpolizeiverordnung“ mit detaillierten Anweisungen über etwaige Mannschaftsübungen, Spritzenbedienung und Regelung der Löschordnung in Kraft; was in Summe der Disziplinierung dienen sollte. In ihr war auch der Ausbau einer Pflichtfeuerwehr verankert.
Pflichtfeuerwehr / Freiwillige Feuerwehr
Um das Jahr 1835 mussten dann im Herzogtum Pflichtfeuerwehren aufgestellt werden. Männer vom 20. bis zum 60. Lebensjahr waren zum Feuerlöschdienst verpflichtet und hatte dreimal im Jahr zu einer Pflichtübung zu erscheinen. Als sich im Jahre 1846 die Turngemeinde Usingen konstituierte, dachte keiner der Gründungsmitglieder, dass sie 16 Jahre später auch für die Brandbekämpfung in ihrer Heimatstadt verantwortlich zeichnen sollten.3 Für Usingen ist eine „Feuerordnung“ des Gemeinderates vom 7. Juni 1849 bekannt, nach der das Löschwesen und der Dienst an der Spritze straff organisiert gewesen sein sollte. Zur Hilfeleistung waren alle männlichen Einwohner über 14 Jahre verpflichtet, bei Weigerung konnte eine Geldstrafen bis zu 3 Gulden verhängen werden.
1888 gründete sich zwischen den Gemeinden Cratzenbach, Neuweilnau, Altweilnau, Mauloff und Finsternthal ein Spritzenverband; der sich jedoch bereits 1891 aufzulösen begann, in der Folge konzentrierte man sich auf die ortseigenen Pflichfeuerwehren und deren Ausstattungen. Exakte Zeiträume liegen bei den meisten Dörfern nicht vor, so dass oft nur Vermutungen als Anhaltspunkte dienen können. Man darf aber davon ausgehen, dass bis zur Gründung einer Freiwilligen-Feuerwehr, in den jeweiligen Dörfern die Pflicht zur Brandbekämpfung bestand. Die Gemeinden förderten jedoch die Gründung, so dass nach und nach die Brandbekämpfung in den Händen freiwilliger Helfer lag.
Nachden 1933 alle politisch orientierten sowie konfessionellen Vereine verboten worden waren, wurden im Jahre 1938 die freiwillige Wehr zunächst offiziell aufgelöst und anschließend per Gesetz in Pflichtfeuerwehren umgewandelt. Ab 1. Sept. 1942 unterstanden die Feuerwehren dann der direkten SS- und Polizeigerichtsbarkeit.
1948 wurde das Gesetz von 1938 und von 1942 außer Kraft gesetzt und in der Bundesrepublik durch Landesgesetze neu geregelt. Die Feuerwehren wurden aus dem Polizeiapparat herausgelöst und der kommunalen Verwaltung unterstellt. Sie reorganisierten ihre Selbstverwaltungsaufgaben innerhalb von Vereinen, die personell und in den Traditionen weitgehend mit den Vorkriegsvereinen übereinstimmten.4
1) Ausnahmen bildeten die Städte Trier, Saarlouis und Köln.
2) Haub, Freiwillige Feuerwehr Mauloff, (2022)
3) Vgl. hierzu: Ettig, Als die Feuerwehr noch turnte - Die Turner standen an der Wiege der Brandschützer im Usinger Land. In: Jahrbuch Hochtaunus (2021).
4) G. Kyrieleis, Freiwillig im Verein und verpflichtet zur Wehr. In: Vereinsforschung. Hess. Blätter für Volks- und Kulturforschung, Bd. 16/1984, S. 134.
Freiwillige Feuerwehr
1847 wurde im badischen Durlach die erste auf Freiwilligkeit ihrer Mitglieder basierende Feuerwehr gegründet. Nach diesem Vorbild gründeten sich in der Folgezeit landauf landab Wehren. Frühe Träger der Organisation waren oftmals Turnvereine.
Bei den jeweiligen Feuerwehren im Usinger Land liegen aktuell folgende Gründungsdaten vor:
Die Sängerbewegung ist eine der ältesten Vereinsbewegungen in Deutschland. Sie nahm ihren Ausgang zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Diese von weiten Teilen des Bürgertums getragene Bewegung wurde bis zum Beginn der Revolution von 1848 wie auch die deutsche Turnbewegung ein wesentlicher Bestandteil der liberalen deutschen Nationalbewegung.
Die ‚nationale Bedeutung‘ des Männerchorgesangs bestand darin, dass er „ein hervorragendes Einigungsmittel für die Deutschen aller Stämme, (für die Deutschen im Inland und Ausland war) und so das große Werk der politischen Einigung wirksam vorbereiten half“. Das engmaschige Netz bürgerlicher Liedertafeln und Liederkränze, das sich nach 1815 über Deutschland ausbreitete, war Anstoß und Ausdrucksform für eine neuartige Nationalbewegung, deren oberstes Ziel – die Einigung Deutschlands – mit dem Gesang als nationales Ausdrucksmedium erreicht werden sollte. Aus dem Bekenntnis zu Vaterlandsliebe, Mannhaftigkeit und Volkstum wuchsen dem Männergesang moralische Werte zu, die ihm den Charakter einer volksmusikalischen Breitenbewegung mit politischem Hintergrund verliehen. Durch öffentlichen Vortrag von Liedern war es - im Gegensatz zu den Turnern - möglich, unmittelbar politische Botschaften oder Idealvorstellungen zu artikulieren. Die "politischen" Ausdrucksmittel Sprache und Lied avancierten „zum Markenzeichen echten Deutschtums und deutscher Nationalkultur“. Das Scheitern der Revolution beendete die erste Blüte des deutschen Männerchorwesens. Wie andere Vereinigungen, so unterlagen auch die Gesangvereine in der so genannten Zeit der Reaktion einer intensiven behördlichen Überwachung. Erst ab den sechziger Jahren nahm die Bewegung, wie auch die anderen Vereinsbewegungen ihrer Zeit, wieder einen gewissen Aufschwung; insbesondere die Gründung des Deutschen Sängerbundes im Jahre 1862 gab dem organisierten Männergesang einen neuen Wachstumsimpuls.1
Nach der Reichsgründung von 1871 wandten die Gesangvereine sich dem zu, worauf bis zum Zweiten Weltkrieg ihr Hauptaugenmerk gerichtet blieb: die Verwirklichung der „inneren Einigung“ aller Deutschen.
Die von den Vereinen veranstalteten regionalen […] Sängerfeste dienten der Herstellung politischer Öffentlichkeit und wurden die wichtigste Kommunikationsmöglichkeit der Mitglieder. Hier konnten vor dem Hintergrund vermeintlich unpolitischer, aber politisch verstandener kulturgeschichtlicher Jubiläen nationale Reden gehalten und Lieder gesungen werden, hier war die Verbreitung liberaler Ideen möglich, hier konnte die nationale Einheit propagiert und damit verbundene politische Aufbruchshoffnungen geweckt und geschürt werden. Soziale und regionale Grenzen wurden im Zeichen der Nation aufgebrochen, im Sangesfest wurde die Nationsbildung zu einem Massenerlebnis.2
1) Jungmann, Martin: Einbecker Vereine im Kaiserreich 1871 bis 1914. Dissertation, Göttingen 2002. S. 36-38.
2) Lönnecker, Harald: Sängerverein und Sängerfest. Aus: Lexikon zu Restauration und Vormärz. Deutsche Geschichte 1815-1848, hrsg. v. Andreas C. Hofmann, in: historicum.net, URL: www.historicum.net/purl/237z14l/